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Projektförderung Landwirtschaft

Stand Februar 2024: Bitte beachten Sie den Hinweis der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), wonach bis auf Weiteres keine Anträge gestellt und keine Bewilligungen erteilt werden können. Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Bundesprogramm Energieeffizienz: Förderung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE, ist als Projektträger für eine große Anzahl von nationalen und internationalen Projekten im Landwirtschaftssektor tätig. Damit sind auch eine Reihe von Bundesprogrammen inklusive interessanter Förderungen verbunden: Mit dem Bundesprogramm „Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau“ wird die Energieeffizienz und CO2-Einsparung in landwirtschaftlichen Unternehmen der Primärproduktion unterstützt und verbessert. Unter Primärproduktion versteht man Anbau, Erzeugung oder Aufzucht von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Das Programm umfasst neben der Förderung von umfangreichen Investitionen auch die Förderungen von Einzelmaßnahmen. Dadurch können auch kleinere und mittlere Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau von der Maßnahmenförderung profitieren, z. B. beim Erwerb von Kompressoren.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm “Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau“ finden Sie hier.

Chance für kleinere und mittlere Unternehmen: Förderung der BLE

Die Förderung der BLE wird in zwei Bereichen wirksam und zielt auf Unternehmen unterschiedlichster Größe ab: Auf der einen Seite gibt es von der Bundesanstalt Unterstützung bei qualifizierten Beratungen, Wissenstransfer oder Informationsmaßnahmen. Auf der anderen Seite fördert die Bundesanstalt eine Reihe von groß angelegten Investitionsmaßnahmen, um den CO2-Ausstoß im landwirtschaftlichen Produktionsprozess maßgeblich zu verringern. Fördermöglichkeiten gibt es hier auch für kleinere und mittlere Betriebe aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Dies ist vor allem dort interessant, wo neue Investitionen in Gerätschaften wie Motoren, Pumpen oder Kompressoren anstehen und Fördermittel dringend gebraucht werden.

Antragsberechtigte Unternehmen und Betriebe auf einen Blick:

  • Einzelunternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Primärproduktion) nach Richtlinie Teil A
  • Verbünde von landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder Maschinenringen nach Richtlinie Teil B 

Das wird gefördert: Von Beratung bis hin zu Kompressoren

Landwirtschaftliche Unternehmen, insbesondere Einzelunternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, erhalten umfangreiche Förderungen. Wer an einer qualifizierten Beratung zur Ermittlung von Einsparpotentialen im Energie- und CO2-Bereich teilnimmt oder sich über die Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf informiert, kann dafür eine Förderung beantragen. Die Beratung wiederum ist Voraussetzung für weitere Fördermaßnahmen im Bereich der Energieeffizienz oder erneuerbaren Energieerzeugung und Abwärmenutzung. Wichtig: Es werden nur Beratungen von Sachverständigen gefördert, die vorab von der BLE zugelassen wurden. Mehr noch als die Beratungen, sind allerdings die förderfähigen Investitionen gefragt, die die Energieeffizienz im Produktionsprozess der landwirtschaftlichen Betriebe erhöhen. Unter den Einzelmaßnahmen finden sich eine Reihe von förderfähigen Maßnahmen und Geräten, wie beispielsweise Kompressoren.

Im Folgenden sehen Sie alle förderfähigen Vorhaben im Überblick:

  • Beratung, Wissenstransfer und Informationsvorhaben
  • Energieeffizienzinvestitionen
  • Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung
  • Einzelmaßnahmen (z. B. Investition in Kompressoren)

Mehr zu den aktuellen Fördermöglichkeiten nach Richtlinie Teil A für Einzelunternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Primärproduktion) finden Sie hier.

Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen finden Sie hier.

Bis zu 30 % Förderung für Kompressoren: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Der Fördersatz für kleinere und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion beträgt 30 % für Einzelmaßnahmen. Wenn Sie also zur Gruppe der landwirtschaftlichen Primärproduktion gehören, steht Ihnen ein großes Maßnahmenpaket an förderfähigen Vorhaben offen. Ziel aller Investitionen ist dabei immer die Förderung von Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau.

Hier sind wichtige Bedingungen für Sie zusammengefasst:

  • Wahlmöglichkeit bis zum 28.02.2022: Beginn der Maßnahme auf eigenes Risiko
  • Umsetzung ab dem 28.02.2022: Erhalt des Zuwendungsbescheides ist erforderlich
  • Fördergegenstand: muss verbindliche technische Mindestanforderungen erfüllen
  • Produktdatenblatt des Herstellers: muss eingereicht werden
  • Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßnahmen: 3.000 € (inkl. Nebenkosten)
  • De-minimis-Beihilfe
  • Anforderung an Angebote: mindestens 3 vergleichbare, Dokumentation erforderlich
  • Gültigkeit der Richtlinie: bis zum 30.06.2023

Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Zusammenfassung zur Förderung der Einzelmaßnahmen der BLE.

Die BLE-Förderung von Kompressoren: Häufig gestellte Fragen für Sie beantwortet!

Sie sind an einer Förderung von Kompressoren durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung interessiert? Dann geben wir Ihnen hier noch mehr Informationen bezüglich der Technologien und Vorgaben förderfähiger Kompressoren an die Hand. Hier erfahren Sie auch, welche Nachweise erbracht werden müssen.

Welche Technologien werden durch die Förderung von Kompressoren berücksichtigt?

  • Hocheffiziente Kompressoren mit Nennleistung bis 11 kW
  • Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
  • Ultraschallmessgeräte (unter bestimmten Bedingungen)

Welche Bedingungen müssen die Kompressoren erfüllen?

Bei hocheffizienten Drucklufterzeugern:

  • Druckniveau zwischen 3 und 15 bar Überdruck
  • Bei öleingespritzten Kompressoren muss mittlerer spezifischer Leistungswert erfüllt sein (nach ISO 1217 Annex C gemessen)
  • Bei ölfreien Kompressoren muss mittlerer spezifischer Leistungswert erfüllt sein (nach ISO 1217 Annex C gemessen)
  • Bei drehzahlgeregelten Kompressoren ist die spezifische Leistungsaufnahme nach Bestpunkt zu ermitteln

Bei übergeordneter Steuerung mehrerer Kompressoren:

  • Energieoptimale Deckung des Druckluftbedarfs erforderlich

Bei Ultraschallmessgeräten:

  • Nur in Kombination mit einer anderen Maßnahme
  • Nur maximal ein Gerät mit Netto-Investitionskosten von maximal 500 €
  • Nachweis über Produktdatenblatt des Herstellers
  • Nachweis über den ordnungsgemäßen Einbau der Anlage (Fachunternehmererklärung)

 

Das Merkblatt zur Antragsstellung und Bewilligung A finden Sie hier.

 

 

Ihr Kontakt bei uns zur BLE- Förderung von Kompressoren

Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihnen bei der Beantragung Ihrer Förderung für Kompressoren im Rahmen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung behilflich sein können. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere bei der Beratung zu hocheffizienten Schraubenkompressoren.

Stand: 24. Februar 2024

 




Ihr Fachberater für die Förderung:

Dennis Martens
Telefon: +49 7032 95 69 334